fördermöglichkeiten

Wir als gemeinnütziger Verein bieten unsere Ferienlager zum Selbstkostenpreis an. Wir wissen aber, dass es dennoch  für viele Familien problematisch ist den Teilnehmerbeitrag aufzubringen. Daher wollen wir an dieser Stelle auf verschiedene Fördermöglichkeiten hinweisen, die sich an Familien mit geringem Einkommen sowie an Empfänger von Sozialleistungen richten.Betreuer-BORSTEL mit Kids

Förderung mit Geltung für alle Bundesländer – Das Bildungs- und Teilhabepaket

Was wird gefördert?

Schul- und Kita-Ausflüge, Persönlicher Schulbedarf (Schulbasispaket), Schülerbeförderungskosten, Nachhilfeunterricht, Zuschuss zum Mittagessen und Leistungen zur gesellschaftlichen Teilhabe

Wer wird gefördert?

Anspruchsberechtigt sind Kinder, die oder deren Eltern diese Sozialleistungen beziehen. Gleiches gilt auch für Jugendliche unter 25 Jahren, die eine allgemeinbildende Schule besuchen. Folgende Sozialleistungen sind dabei eingeschlossen: 

  • Hartz IV (§ 28 SGB II)
  • Sozialhilfe (§ 34, § 34a SGB XII)
  • Wohngeld- und Kinderzuschlag (§ 6b BKGG)
  • Asylbewerberkinder (Analogberechtigte nach § 2 AsylbLG)

Weiterhin kann ein Anspruch auf Leistungen bestehen, wenn das Kind bzw. seine Eltern zwar keine der genannten Sozialleistungen beziehen, jedoch die spezifischen Bildungs- und Teilhabebedarfe des Kindes nicht gedeckt werden können. Somit stehen Leistungen auch jenen zu, deren Einkommen zu hoch für unterstützende Sozialleistungen ist, jedoch zu gering, um den Kindern und Jugendlichen in vollem Umfang die Teilhabe zu ermöglichen.

Wo kann die Förderung beantragt werden?

Empfänger von Arbeitslosengeld II beantragen Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bei ihrem jeweiligen Jobcenter.In allen anderen Fällen wird der Antrag bei der Stadt, der Gemeinde oder dem jeweiligen Landkreis gestellt. Wer konkret Ansprechpartner ist, erfahren Sie auf der Seite des Bundesarbeitsministeriums.

Weitere Fördermöglichkeiten

Neben dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes bestehen in vielen Landkreisen, Gemeinden und Kommunen eigene Förderprogramme, die sich gezielt an Kinder und Jugendliche ihres Einzugsgebiets richten. Alle Möglichkeiten hier aufzuzählen, würde den Rahmen sprengen. Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer örtlichen Verwaltung auf und erfragen Sie konkrete Förderangebote.

Wichtig für alle Förderungen ist dabei die rechtzeitige Antragstellung bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Landkreis oder Stadtverwaltung, dem Sozial- oder Jugendamt bzw. Jobcenter. Dies muss zwingend VOR der Anmeldung für eines unserer Feriencamps erfolgen. Dies sollte etwa acht Wochen vor Beginn des BORSTEL-Camps geschehen. Wenn Sie die Zusage der zuständigen Stelle erhalten haben, können Sie Ihr Kind für eines unserer Feriencamps anmelden. Idealerweise nutzen Sie bis zur endgültigen Genehmigung das Reservierungsformular. Damit reservieren Sie unverbindlich den Platz im BORSTEL-Camp bis eine Genehmigung Ihres Antrags vorliegt. Danach kann eine verbindliche Anmeldung erfolgen.